Willkommen bei der Gesellschaft für Familienforschung in der Oberpfalz e.V.

GFO-Bibliothek

Die „Gesellschaft für Familienforschung in der Oberpfalz e.V.“ (GFO) unterhält eine Fachbibliothek, die von der Bibliothekarin Frau Rita Scharl betreut wird. Der zentrale Standort in der Mitte der Oberpfalz in Schwandorf-Lindenlohe trägt den Bedürfnissen aller GFO-Mitglieder nach Nähe zu einer genealogischen Fachbibliothek Rechnung.

Die „Gesellschaft für Familienforschung in der Oberpfalz e.V.“ (GFO) hat sich im Jahre 2000 entschlossen, die genealogischen und regionalgeschichtlichen Forschungsarbeiten ihrer Mitglieder durch die Einrichtung einer Fachbibliothek zu fördern.

Mit der fortlaufenden Erweiterung der Bestände an Büchern, Heften und weiteren genealogischen oder historischen Unterlagen kann den GFO-Mitgliedern immer mehr Wissen zur Verfügung gestellt werden.

Auch die im Bestand enthaltenen genealogischen Nachlässe sind wertvolle Ergänzungen und Quellen zur genealogischen Nutzung der GFO-Mitglieder. Wenn auch Sie bei der GFO ihre genealogischen Forschungsarbeiten bewahren möchten, informieren Sie sich über die "Nachlass-Vereinbarung der GFO".

GFO-Mitglieder finden im Mitgliederbereich eine detaillierte Bestandsliste der fast 1200 verschiedenen Bücher und Hefte mit Publikationen zur Genealogie und Heimatkunde.

Fachbibliothek der GFO in Schwandorf-Lindenlohe
Standort: Lindenloher Strasse 2, 92521 Schwandorf
Bibliothekarin: Frau Rita Scharl
E-Mail:
Telefon: 09431/21789

Benutzerordnung für die Bibliothek der

„Gesellschaft für Familienforschung in der Oberpfalz e.V.“ (GFO)

  1. Die Bibliothek steht nur GFO-Mitgliedern gegen Vorlage des Mitgliederausweises zur Verfügung. Die Nutzung ist gebührenfrei. Der Zugang erfolgt nach vorheriger schriftlicher oder telefonischer Anmeldung.
  2. Die Bibliothek verleiht – abgesehen von großen Standartwerken – alle gedruckten Medien. Die Ausleihe erfolgt vor Ort unentgeltlich, die Ausleihe per Versand gegen vorherige Ersetzung der Porto- u. Verpackungskosten. Die Leihfrist beträgt 4 Wochen, kann aber auf Nachfrage von der Bibliothekarin verlängert werden. Bei Verlust ist entsprechender Schadenersatz zu leisten. Säumnismahnungen werden zu 5,- Euro Bearbeitungsgebühr berechnet!
  3. Genealogische Auskünfte werden auf schriftliche Anfrage erteilt. Näheres unter Genealogische Auskünfte.
  4. Die Bibliothek verleiht keine hand- und maschinenschriftlichen Akten oder Bücher, ebenso keine elektronischen Datenträger. Eine Einsichtnahme ist vor Ort möglich.
  5. Die Benutzung der Bibliothek verpflichtet zur schonenden Behandlung von Büchern, Mappen, Archivalien und sonstigen Medien. Eine Markierung von Sätzen und Worten ist streng untersagt.